Erstellung eines Obergutachtens
Gegen den Erstbefund HD und Spondylose kann beim AZKW Einspruch eingelegt werden und ein Antrag auf Genehmigung eines Obergutachtens gestellt werden. Dem formlosen Antrag ist eine Kopie des Erstbefundes beizulegen. Die erteilte Genehmigung ist 6 Monate gültig.
Zuständiges AZKW-Mitglied z.Zt. Mathias Wolf, Lauenhainer Str. 9, 08393 Dennheritz
Obergutachter z.Zt. Dr. Kurt Witteborg, Neue Str. 57, 29640 Schneverdingen
Wir haben organisatorisch sichergestellt, dass nach Erstellen der Röntgenbilder und deren Übersendung an Dr. Witteborg, durch die entsprechende HD-Zentrale, eine zeitnahe Auswertung erfolgt.
Für das Obergutachten muss je eine Aufnahme in Position 1 mit gestreckten und Position 2 mit gebeugten Hintergliedmaßen angefertigt werden. Für die Röntgenuntersuchung muss der Hund ausreichend sediert sein, d.h. mit deutlich erkennbarer Muskelerschlaffung. Diese Aufnahmen müssen von einer hier aufgeführten HD-Zentrale gefertigt sein, sofern dort nicht das Erströntgen durchgeführt wurde.
ANSCHRIFTEN DER HD-ZENTRALEN
Klinische Radiologie der FU Berlin
Oertzenweg 19
14163 Berlin
Tel. 030?81 08 22 19
Chirurgische Veterinärklinik der Universität Gießen
Frankfurter Str. 108
35392 Gießen
Tel. 0641?7 02 47 48
Klinik für Haustiere Tierärztliche Hochschule
Bischofsholer Damm 15
30173 Hannover
Tel. 0511? 8 56 72 51
Klinik und Poliklinik für kleine Haustiere
Zwickauer Str. 57
04103 Leipzig
Tel. 0341?9 73 83 00
Chirurgische Tierklinik der Universität München
Veterinärstr. 13
80539 München
Tel. 089?21 80 26 29
Tierklinik der Universität Hohenheim
Fruwirthstr. 35
70599 Stuttgart
Tel. 0711?4 59 24 10
Bezirkstierklinik Rostock
Thierfelderstr. 19
Tel. 0381?4 00 15 49?51
Das Obergutachten gilt als abschließender, endgültiger Befund . Einsprüche sind ausgeschlossen. Die Kosten von z.Zt. 125,00 € gehen zu Lasten des Antragsstellers.